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Informationen - Satzung
„Rohrbacher Schneesportverein“
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Vereinstätigkeit
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Mitgliederpflichten
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Mitgliedsbeiträge
§ 8 Organe des Vereins
§ 9 Vorstand
§ 10 Mitgliederversammlung
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(1) Die Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie ist ferner einzuberufen,
wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder 1/3 der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter
Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
(2) Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem
Versammlungstermin öffentlich im Gemeindeblatt Rohrbach
und im Pfaffenhofener Kurier einzuberufen. Mit der
Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.
(3) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der 1. Vereinsvorsitzende,
bei dessen Verhinderung der 2. Vereinsvorsitzende.
(4) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäß
einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig. Stimmberechtigt sind Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
(5) Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt,
die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine
Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen
erforderlich.
(6) Der 1. und 2. Vorsitzende sind geheim zu wählen. Falls die Mitgliederversammlung
einstimmig für offene Abstimmung ist, kann auch per Handaufhebung bestimmt werden.
(7) Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
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§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
§ 11 Auflösung des Vereins
§ 12 Inkrafttreten der Satzung
Rohrbach, den 09.11.2007
Unterschrift der Gründungs-Mitglieder
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